AGB

Nutzungsordnung der Evangelischen Medienzentrale Kurhessen-Waldeck für die Digitale Distribution und Ausleihe von Medien im räumlichen Geltungsbereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). (Gültig ab 01.01.2024)

1. Allgemeines
Die Medienzentrale der EKKW (im Folgenden „EMZ“) stellt den im Auftrag der EKKW und der EKHN Tätigen, allen Lehrer*innen für evangelischen Religionsunterricht sowie sonstigen Multiplikator*innen im räumlichen Geltungsbereich der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Medien zum Download, Streaming sowie zur physischen Ausleihe (DVDs, Kamishibai-Karten, Themenkoffer etc.) zur Verfügung.

2. Berechtigung
Um die Angebote der EMZ nutzen zu können, ist eine Registrierung und die Zahlung eines Jahresbeitrags erforderlich. Eine jeweils aktuelle Kostenübersicht ist auf der Webseite der Medienzentrale (https://www.ekkw.de/service/medienzentrale.php) zu finden. Der Jahresbeitrag ist per SEPA-Lastschriftenmandat zu entrichten und wird immer zum 01.07. eines Jahres eingezogen. Ausnahme: Schulen, die den Richtlinien des Hessischen Kultusministeriums zum Zahlungsverkehr öffentlicher Schulen unterliegen, können eine Rechnung anfordern. Nutzer*innen erhalten ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den durch die EMZ bereitgestellten Medien. Nutzer*innen erhalten nicht das Recht, dieses Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen. Die Berechtigung zur Nutzung beantragen Nutzer*innen über das Registrierungsverfahren des Medienportals bei der EMZ. Login-Daten für den passwortgeschützten Medienportal-Bereich dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Entleiher haben Änderungen ihrer Daten (insbesondere Wohnungswechsel/Wechsel der Institution) der EMZ mitzuteilen oder selbst im Medienportal zu aktualisieren.

3. Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement ist jeweils zum 31. Dezember eines Jahres kündbar. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (Brief oder E-Mail) erfolgen. Ohne Kündigung gilt das Abonnement für das Folgejahr als automatisch verlängert. 3. Begrenzung der Mediennutzung Alle Medien und Mediendateien werden ausschließlich zur nichtgewerblichen Verwendung in den Geltungsbereichen der EKKW und der EKHN zur Verfügung gestellt („nichtgewerbliche öffentliche Aufführung“). Die kommerzielle Verwendung ist nicht gestattet. Für die Filmveranstaltungen darf kein Eintritt erhoben werden. Die Medien dürfen nicht weitergegeben oder weiterverliehen werden. Bei nichtgewerblicher öffentlicher Aufführung von Filmen, die eine Kinoauswertung erfahren haben (i.d.R. Spielfilme und lange Dokumentarfilme) gilt das Außenwerbeverbot. Es ist keine öffentliche Werbung (Zeitung, Internet, Plakate, Handzettel) mit der Nennung des Filmtitels zulässig. Open-Air-Vorführungen von Spielfilmen sind mit den Lizenzen der Medienzentrale nicht gestattet. Hierfür müssen gesonderte Lizenzen erworben werden. Für Online-Gottesdienste, die frei im Netz ohne geschlossenen Nutzerkreis gestreamt werden, gelten die Online-Lizenzen der Filme der Medienzentrale nicht. Für das Streamen von Filmen in Online-Gottesdiensten, wenden Sie sich bitte an die Rechteinhaber*innen, das gilt auch bei Aufzeichnungen von Online-Gottesdiensten, die frei ins Netz gestellt werden.

4. Sonderbedingungen für die Nutzung von Download-Medien

4.1. Kopieren von heruntergeladenen Medien Die bereitgestellten Medien dürfen im Rahmen von Tätigkeiten für die EKKW und die EKHN in Kirche, Gemeinde und Bildungsarbeit, sowie im evangelischen Religionsunterricht auf dem Gebiet der EKKW und der EKHN genutzt werden. Im Rahmen dieser Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische und digitale Trägermedien erlaubt, soweit dies erforderlich ist. Darüber hinaus ist für die Nutzer*innen wie auch in Ausnahmefällen für Schüler*innen und Teilnehmer*innen von Bildungsmaßnahmen die Nutzung der Medien auf deren privaten Endgeräten erlaubt, soweit die Nutzung im Bildungs-Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Schüler*innen und Teilnehmer*innen von Bildungsmaßnahmen erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form optischer und magnetischer Trägermedien oder per Teilnehmerlink (siehe 4.3). Sie sind nicht berechtigt, Medien herunterzuladen. Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im Übrigen nicht veröffentlicht wird. Für Externe Online-Ressourcen gelten die dortigen Nutzungsbedingungen.

4.2. Dauer der Nutzungsrechte von Download-Medien
Nutzer*innen sind berechtigt, die bereitgestellten Medien während der Laufzeit der Nutzungslizenzen der Medien zu nutzen. Die für die jeweiligen Medien individuell gültigen Nutzungslizenzen und Fristen gehen aus den Medienbeschreibungen im Medienportal hervor. Dateien, die im Rahmen der o.g. Regelung bei Schüler*innen oder Teilnehmer*innen von Bildungsmaßnahmen zu Hause auf den privaten Endgeräten gespeichert werden, sind nach der Nutzung spätestens mit Ablauf des Schuljahres zu löschen. Für auf Trägermedien und Rechnern der Nutzer*innen gespeicherte Dateien gilt das Ablaufdatum der Nutzungslizenz des jeweiligen Mediums.

4.3 Nutzung der Funktion "Medium mit Teilnehmer*innen teilen"
Nutzung der Funktion "Medium mit Teilnehmer*innen teilen" Die Funktion "Medium mit Teilnehmer*innen teilen" ermöglicht es den Nutzer*innen, einen Link zu einem Medium zu erzeugen. Dieser darf von den Nutzer*innen kopiert und nur im Rahmen von Unterricht und außerschulischer Bildungsarbeit an Schüler*innen und Teilnehmer*innen von Bildungsarbeit weitergegeben werden. Der Link ermöglicht den direkten Live-Zugriff (Streaming) auf dieses Medium, ohne im Medienportal eingeloggt zu sein. Die Gültigkeit des Links ist zeitlich beschränkt und wird im Medienportal angezeigt. Explizit nicht beabsichtigt ist die Link-Weitergabe als Ersatz für nichtgewerbliche öffentliche Präsenz-Filmvorführungen wie Kinderkino, Kirchenkino, Filmabende oder ähnliche Veranstaltungen. Die Funktion steht aus lizenzrechtlichen Gründen nicht für alle angebotenen Online-Medien zur Verfügung.

5. Sonderbedingungen für die Nutzung von Leih-Medien
5.1. Bestellung / Abholung / Versand
Vorbestellungen sind jederzeit möglich. Die Entleiher*innen werden gebeten, Ausleihvorgänge so zu bündeln, dass möglichst wenige Versandvorgänge anfallen und die Ausleihzeit so kurz wie möglich zu halten. Die Medien werden von der Medienzentrale so versendet, dass sie rechtzeitig vor dem ersten
Einsatztag bei den Entleiher*innen eintreffen. Die aktuelle Regelung bezüglich der Versandbestimmungen ist auf der Webseite der Medienzentrale (https://www.ekkw.de/service/medienzentrale.php) zu finden. Die Medienzentrale übernimmt keinerlei Haftung für die eventuelle unpünktliche Auslieferung durch das Versandunternehmen sowie unpünktliche Rückgabe durch Vorentleiher. Einige Medien sowie Geräte können nicht versendet werden, sondern müssen vor Ort in der Medienzentrale abgeholt werden.

5.2. Rücksendung / Rückgabe der Medien
Entleiher*innen sind verpflichtet, die entliehenen Medien ordnungsgemäß und pünktlich zurückzugeben bzw. zurückzusenden. Die Nichteinhaltung des Rückgabetermins schädigt die Nachentleiher*innen, welche die vorbestellten Medien nicht rechtzeitig erhalten können. Daher mahnt die Medienzentrale in einem solchen Fall die Rückgabe sofort an. Sollte eine zweite oder dritte Mahnung notwendig sein, werden 5 Euro bzw. 10 Euro Mahngebühren erhoben. Werden die Medien auch nach der dritten Mahnung nicht zurückgegeben, werden die fehlenden Medien in Rechnung gestellt.
5.3. Verlängerung der Ausleihzeit
Terminverlängerung ist sowohl im persönlichen Bereich im Medienportal www.medienzentralen.de als auch in Rücksprache mit der Medienzentrale möglich, sofern das Medium nicht anderweitig vorbestellt ist. 5.4. Kopierverbot Das Kopieren und Duplizieren von entliehenen Medien ist gemäß § 96 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet und kann gemäß § 106ff mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden. 5.5. Haftung in Schadensfällen Für während des Entleihvorgangs entstandene Schäden an den Medien haften die Entleiher*innen. Die versicherungstechnische Abwicklung des Schadens findet ausschließlich zwischen dem/der Entleiher*in und seiner/ihrer eigenen Versicherung statt.

6. Urheberrechte und Verwertungsgesellschaften (GEMA)
Die Medienzentrale übernimmt keine Haftung für Vergütungen oder urheberrechtliche Ansprüche für die Nutzung der Medien außerhalb des vorstehend genannten Nutzungsrahmens (siehe 3.). Dies gilt insbesondere bei Nutzung von Medien nach Ablauf der Lizenzzeit oder eventuell zusätzlich bestehenden Meldepflichten. Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.
7. Nichtbeachtung
Eine Nichtbeachtung der Nutzungsordnung kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann bei Verstoß den Nutzer*innen die Berechtigung zum Download bzw. Ausleihe entzogen werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
8. Links auf Webseiten Dritter
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WEITERE INFORMATIONEN Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem Link zur Plattform der Europäischen Kommission finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.