AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsordnung Arbeitsbereich Religionspädagogik und Medienpädagogik der ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig für Digitale Distribution von Bildungsmedien
(Stand: 20.10.2017)

Allgemeines
Der Arbeitsbereich Religionspädagogik und Medienpädagogik stellt den im Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden und allen, die im Bereich dieser Landeskirche Religionsunterricht erteilen, Medien per Internet-Download zur Verfügung.

Berechtigung
Die Berechtigung zum Download wird über das Registrierungsverfahren des Medienportals bei der Medienstelle der Ev.-Luth. Landeskirche in Braunschweig beantragt. Login-Daten für den passwortgeschützten Download dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der registrierte Nutzer/die registrierte Nutzerin erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Medien. Dieses Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte zu übertragen.

Gebühren für die Nutzung der Digitalen Distribution:

Die Nutzung des Medienportals ist für registrierte Accounts ab dem 01.01.2021 kostenfrei.


Nutzung
Die bereitgestellten Medien dürfen nur im Rahmen von Tätigkeiten für die Landeskirche Braunschweig in Kirche, Gemeinde und Bildungsarbeit sowie im Religionsunterricht im Bereich dieser Landeskirche genutzt werden. Im Rahmen dieser Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische und magnetische Trägermedien erlaubt, soweit dies im Rahmen der genannten Nutzung erforderlich ist. Darüber hinaus ist für die Nutzer/innen wie auch in Ausnahmefällen für Schüler/innen und Teilnehmer/innen von Bildungsmaßnahmen des Nutzers/der Nutzerin die Nutzung der Medien auf deren eigenem PC erlaubt, soweit die Nutzung im Bildungs-Kontext stattfindet (z. B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Schüler/innen und Teilnehmer/innen von Bildungsmaßnahmen erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form optischer und magnetischer Trägermedien. Sie sind nicht berechtigt, Medien herunterzuladen. Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.

NUTZUNG DER FUNKTION „MEDIUM MIT TEILNEHMER/INNEN TEILEN“
Die Funktion "Medium mit Teilnehmer/innen teilen" ermöglicht es dem Nutzer / der Nutzerin, einen Link zu einem Medium zu erzeugen. Dieser darf vom Nutzer / der Nutzerin kopiert und im Rahmen von Unterricht und außerschulischer Bildungsarbeit an Schüler / Schülerinnen und Teilnehmer / Teilnehmerinnen von Bildungsarbeit weitergegeben werden. Der Link ermöglicht den direkten Live-Zugriff (Streaming) auf dieses Medium, ohne im Medienportal eingeloggt zu sein. Die Gültigkeit des Links ist zeitlich beschränkt und wird im Medienportal angezeigt. Explizit nicht beabsichtigt ist die Link-Weitergabe als Ersatz für nichtgewerbliche öffentliche Präsenz-Filmvorführungen wie Kinderkino, Kirchenkino, Filmabende oder ähnliche Veranstaltungen. Die Funktion steht aus lizenzrechtlichen Gründen nicht für alle angebotenen Online-Medien zur Verfügung.

Dauer der Nutzungsrechte
Der Nutzer/die Nutzerin ist berechtigt, die bereitgestellten Medien während der Laufzeit der Nutzungslizenzen der Medien zu nutzen. Die für die jeweiligen Medien individuell gültigen Nutzungslizenzen und Fristen gehen aus den Medienbeschreibungen im Medienportal hervor. Dateien, die im Rahmen der o. g. Regelung bei Schüler/innen oder Teilnehmer/innen von Bildungsmaßnahmen zu Hause auf dem PC gespeichert werden, sind nach der Nutzung spätestens mit Ablauf des Schuljahres zu löschen. Für auf Trägermedien und Rechnern des Nutzers/der Nutzerin gespeicherte Dateien gilt das Ablaufdatum der Nutzungslizenz des jeweiligen Mediums.

Urheberrechte
Urheberrechte dürfen nicht verletzt werden (z. B. durch Nutzung der Medien außerhalb des o. g. Kontextes oder nach Ablauf der Lizenzzeit). Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen. Gegenwärtig (20.10.2017) gelten die Rahmenverträge der EKD und des Kultusministeriums mit der GEMA.

WICHTIGER HINWEIS
Eine Nichtbeachtung der Nutzungsordnung kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann bei Verstoß dem Nutzer/der Nutzerin die Berechtigung zum Download entzogen werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.